KI-Influencer und KI-Avatare in der Werbung: Chancen, Grenzen und Regeln in Österreich
Ein KI-Influencer ist eine künstlich erzeugte Figur, die in Social Media auftritt und Produkte zeigt; ein KI-Avatar ist eine digitale Person, die einen Text vorspricht. Beides ist schnell und günstig, aber Vertrauen entsteht vor allem durch echte Menschen. Realistische KI-Figuren müssen in vielen Fällen gekennzeichnet werden, und Werbung darf nicht täuschen. Für kleine Unternehmen in Wien sind KI-Avatare eher für Erklärvideos sinnvoll als als Ersatz für das eigene Gesicht.
Was ist ein KI-Influencer, was ein KI-Avatar?
- KI-Influencer: eine erfundene Person mit eigenem Profil, deren Bilder und Videos mit KI erzeugt werden. Hinter dem Profil steht ein Team oder eine Marke.
- KI-Avatar: eine digitale Person, die einen vorgegebenen Text in Videos spricht, etwa für Schulungen, Erklärvideos oder Produktvorstellungen.
Wo liegen die Chancen?
- Verfügbarkeit: kein Drehtermin, keine Reisekosten, Inhalte in kurzer Zeit
- Mehrsprachigkeit: dasselbe Video auf Deutsch, Englisch oder Türkisch
- Erklärvideos: wiederkehrende Fragen, Anleitungen und Schulungen
- Kontrolle: Aussehen und Tonalität bleiben immer gleich
Wo liegen die Grenzen?
- Vertrauen: Menschen kaufen gerne bei Menschen. Gerade bei lokalen Dienstleistern wie Ordinationen, Restaurants oder Handwerk wirkt das echte Gesicht meist stärker.
- Austauschbarkeit: Viele KI-Figuren sehen ähnlich aus und bleiben kaum im Gedächtnis.
- Reaktionen: Nicht gekennzeichnete KI-Personen können als Täuschung empfunden werden und Kritik auslösen.
Welche Regeln gelten in Österreich?
- EU AI Act, Artikel 50: Wer Deepfakes veröffentlicht, also realistische KI-Bilder, -Videos oder -Audios von Personen, Orten oder Ereignissen, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind. Die RTR-Servicestelle für KI informiert dazu für Österreich.
- UWG: Werbung darf nicht irreführen. Eine KI-Figur darf nicht als echte Kundin auftreten oder Erfahrungen schildern, die es nie gab.
- Plattformregeln: TikTok verlangt die Kennzeichnung realistischer KI-Inhalte, Meta versieht erkannte oder offengelegte KI-Inhalte mit einem „KI-Info“-Hinweis.
- Persönlichkeitsrechte: Echte Personen dürfen nur mit Einwilligung nachgebildet werden, auch Mitarbeitende.
- Werbekennzeichnung: Bezahlte Inhalte müssen wie bei echten Influencern als Werbung erkennbar sein.
Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Mehr im Beitrag KI-Werbung kennzeichnen.
Unsere Empfehlung für kleine Unternehmen
| Ziel | Besser geeignet |
|---|---|
| Vertrauen und lokale Kundschaft | Echte Menschen im Video, z. B. kurze Reels mit dem Team |
| Erklärungen, Anleitungen, FAQs | KI-Avatar, klar gekennzeichnet |
| Viele Anzeigen-Varianten | KI-Szenen ohne erfundene Personen |
| Mehrere Sprachen | Echte Aufnahme plus KI-Übersetzung, offen kommuniziert |
Wir beraten Sie gerne, was zu Ihrem Betrieb passt: KI-Videos und KI-Bilder oder ein kostenloses Erstgespräch.
Häufige Fragen
Muss ich einen KI-Avatar kennzeichnen?
Wenn er wie eine echte Person wirkt, in vielen Fällen ja, nach dem AI Act und nach den Regeln der Plattformen. Im Zweifel kennzeichnen.
Darf ein KI-Influencer mein Produkt bewerben?
Ja, wenn das Produkt korrekt gezeigt wird, keine erfundenen Erfahrungen erzählt werden und die Werbung als solche erkennbar ist.
Ist ein KI-Avatar günstiger als ein Videodreh?
Für wiederkehrende Erklärvideos oft ja. Für Vertrauen und Bindung ist ein kurzer echter Dreh meist die bessere Investition.