Social Media

KI-Influencer und KI-Avatare in der Werbung: Chancen, Grenzen und Regeln in Österreich

27.10.2026 · 3 Min. Lesezeit · von Sadettin Aksu

Kurz gesagt

Ein KI-Influencer ist eine künstlich erzeugte Figur, die in Social Media auftritt und Produkte zeigt; ein KI-Avatar ist eine digitale Person, die einen Text vorspricht. Beides ist schnell und günstig, aber Vertrauen entsteht vor allem durch echte Menschen. Realistische KI-Figuren müssen in vielen Fällen gekennzeichnet werden, und Werbung darf nicht täuschen. Für kleine Unternehmen in Wien sind KI-Avatare eher für Erklärvideos sinnvoll als als Ersatz für das eigene Gesicht.

Was ist ein KI-Influencer, was ein KI-Avatar?

  • KI-Influencer: eine erfundene Person mit eigenem Profil, deren Bilder und Videos mit KI erzeugt werden. Hinter dem Profil steht ein Team oder eine Marke.
  • KI-Avatar: eine digitale Person, die einen vorgegebenen Text in Videos spricht, etwa für Schulungen, Erklärvideos oder Produktvorstellungen.

Wo liegen die Chancen?

  • Verfügbarkeit: kein Drehtermin, keine Reisekosten, Inhalte in kurzer Zeit
  • Mehrsprachigkeit: dasselbe Video auf Deutsch, Englisch oder Türkisch
  • Erklärvideos: wiederkehrende Fragen, Anleitungen und Schulungen
  • Kontrolle: Aussehen und Tonalität bleiben immer gleich

Wo liegen die Grenzen?

  • Vertrauen: Menschen kaufen gerne bei Menschen. Gerade bei lokalen Dienstleistern wie Ordinationen, Restaurants oder Handwerk wirkt das echte Gesicht meist stärker.
  • Austauschbarkeit: Viele KI-Figuren sehen ähnlich aus und bleiben kaum im Gedächtnis.
  • Reaktionen: Nicht gekennzeichnete KI-Personen können als Täuschung empfunden werden und Kritik auslösen.

Welche Regeln gelten in Österreich?

  1. EU AI Act, Artikel 50: Wer Deepfakes veröffentlicht, also realistische KI-Bilder, -Videos oder -Audios von Personen, Orten oder Ereignissen, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt sind. Die RTR-Servicestelle für KI informiert dazu für Österreich.
  2. UWG: Werbung darf nicht irreführen. Eine KI-Figur darf nicht als echte Kundin auftreten oder Erfahrungen schildern, die es nie gab.
  3. Plattformregeln: TikTok verlangt die Kennzeichnung realistischer KI-Inhalte, Meta versieht erkannte oder offengelegte KI-Inhalte mit einem „KI-Info“-Hinweis.
  4. Persönlichkeitsrechte: Echte Personen dürfen nur mit Einwilligung nachgebildet werden, auch Mitarbeitende.
  5. Werbekennzeichnung: Bezahlte Inhalte müssen wie bei echten Influencern als Werbung erkennbar sein.

Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Mehr im Beitrag KI-Werbung kennzeichnen.

Unsere Empfehlung für kleine Unternehmen

Ziel Besser geeignet
Vertrauen und lokale Kundschaft Echte Menschen im Video, z. B. kurze Reels mit dem Team
Erklärungen, Anleitungen, FAQs KI-Avatar, klar gekennzeichnet
Viele Anzeigen-Varianten KI-Szenen ohne erfundene Personen
Mehrere Sprachen Echte Aufnahme plus KI-Übersetzung, offen kommuniziert

Wir beraten Sie gerne, was zu Ihrem Betrieb passt: KI-Videos und KI-Bilder oder ein kostenloses Erstgespräch.

Häufige Fragen

Muss ich einen KI-Avatar kennzeichnen?

Wenn er wie eine echte Person wirkt, in vielen Fällen ja, nach dem AI Act und nach den Regeln der Plattformen. Im Zweifel kennzeichnen.

Darf ein KI-Influencer mein Produkt bewerben?

Ja, wenn das Produkt korrekt gezeigt wird, keine erfundenen Erfahrungen erzählt werden und die Werbung als solche erkennbar ist.

Ist ein KI-Avatar günstiger als ein Videodreh?

Für wiederkehrende Erklärvideos oft ja. Für Vertrauen und Bindung ist ein kurzer echter Dreh meist die bessere Investition.

Sadettin Aksu
Sadettin Aksu · Inhaber & Gründer
Digtatur e.U., Werbeagentur in Wien. Ich helfe Unternehmen, online gefunden zu werden und Anfragen zu gewinnen.

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